Die am Sonntag angenommene Initiative über das Minarett-Bau-Verbot schlug ja hohe Wellen.
Vor Allem eine Welle der Entrüstung.
Es gibt bestimmt duzende Beweggründe, die 57 % der Stimmende zu einem "Ja" an der Wahlurne veranlasste. Von legitimen, verständlichen, nüchternen bis hin zu fragwürdigen und sogar verwerflichen. Oft in einer Mischung davon.
Das nun künftige Bau-Verbot von Minaretten ist eine Einschränkung der Religionsfreiheit.
Doch zum Einen muss man sich fragen
- welche andere, bereits längst bestehenden Einschränkungen bezüglich Religionsfreiheit gibt es? In der Schweiz und anderswo.
Zum Anderen :
- Was beinhaltet eigentlich laut Definition "Religionsfreiheit" und Glaubensfreiheit"?
1 ) In der Schweiz kennt man schon lange Einschränkungen der Religionsfreiheit gegenüber. Zum Einen ist die Schweiz geographisch (Kantone) in konfessionelle Gebiete geteilt. Religionsangelegenheiten sind im Konkreten Sache der Kantone. Im Allgemeinen Sache des Bundes. Wie etwa das neue MinarettVerbot. Religiöse Einschränkungen kann man einige finden.
So etwa das seit 1893 bestehende Schächtverbot. Damals gegenüber der jüdischen Bevölkerung eingeführt. Geschächtet werden dürfen nur Geflügel, aber keine Säugetiere. 1978 wurde dieser in der Bundesverfassung (!) verankerte Artikel in’s Tierschutzgesetzt übertragen. So konnte man die einst antisemitische Motivation in eine andere übertragen. Der "Schutz" der Tiere. Import solches Fleisches ist hingegen gestattet.
Andere Einschränkungen der Religion gegenüber finden sich überall dort, wo Religion öffentlichen Raum "betritt". Und es ist auch der Staat der eine sich "religiöse Gemeinschaft" nennt, ihr diesen Status anerkennt oder aberkennt.
2) Damit ist das wichtigste gesagt. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem Raum und privatem Raum.
So gibt es tatsächlich – nicht nur in der Theorie – einen essentiellen Unterscheide zwischen Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit.
In der Ganzen Debatte um diese Abstimmung vermisste ich dieser Aspekt in den Diskussionen.
Ein Minarett ist ein religiös-symbolischer Belang der in den öffentlichen Raum greift.
Zumal mit klarem, unmissverständlichem Zweck. Also eben nicht einfach eine architektonische Verzierung.
Das sind christliche KirchenGlocken auch nicht. Der Unterschied : eine Glocke ist ein Geräusch, während dem von einem Minarett ein Geistlicher verbal kund tut.
Würde man nun Religionsfreiheit mit Glaubensfreiheit gleichsetzen, hätte man ein Problem. Denn nur zu viele sich "religiös" nennende Gruppierungen warten schon lange, um als Solches anerkannt zu werden und sich gleichberechtigt äussern zu dürfen. So gelang es in einigen Bundesstaaten der USA den sogenannten Kreatonisten aufgrund der Religionsfreiheit Erfolg zu verbuchen. In ihrem Ziel, an den öffentlichen Schulen kreatonistisches Gedankengut zu lehren.
Und auch hier haben wir einige Sekten die nur darauf warten, als Religion anerkennt zu werden.
Wenn Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit sich decken, so kommt es zwangsläufig zu schwerwiegenden Problemen.
Auf deren anderen Seite stehen die sogenannten "Ideologischen Atheisten" welche Religion am liebsten aus dem öffentlichen Leben verbannen wollen.
Glaubensfreiheit ist ein grundsätzliches Menschenrecht das zwei Dinge beinhaltet :
1. Die Freiheit religiösen Glauben nach eigener Wahl zu praktizieren, und zwar innerhalb der staatlichen Gerichtbarkeit.
2. Niemand darf aufgrund seines religiösen Glaubens verurteilt werden (Gleichheit vor dem Gesetzt).
Aber es gibt auch Vorteile durch Religiösität welche eigentlich zum Schluss kommen lassen und bekräftigen, dass konsequente Religions/Glaubensfreiheit in der Praxis nicht durchführbar ist. Solche Bestimmungen finden sich dort, wo es um öffentliche, um staatliche Ämter geht. Aber auch um Steuereinnahmen usw.
In der Schweiz wird diesbezüglich sogar das außenpolitische Neutralitätsgebot gebrochen. Nämlich bei der Schweizer Garde des Vatikans. Und es scheint klar, dass diese Ausnahme keiner anderen Konfession/Religion in einem solchem Masse gewährt würde.
Ein thematisch heikler Bereich bei dem sich private Glaubensfreiheit und öffentliche Religiöse Belange kreuzen, ist die Bestattung. Die diesbezüglichen Regelungen sind ja ziemlich kompliziert, weil auch in Absprache mit den jeweiligen Konfessionen/Religionen und regionalen Zuständigkeitsgebieten (Kantone).
Gehört man zB keiner etablierten Konfession/Religion an, kommt es da unweigerlich zu Aufwand und Unstimmigkeiten.
Würde man diese allgemeine Thematik noch weiterführen, so könnte man auch noch die regionale kulturelle Moralität zur Sprache kommen lassen. Denn auch der Staat muss sich ja auf eine bestimmte Moralität festlegen. Und diese ist trotz aller institutioneller verfassungsrechtlicher Unabhängigkeit zu den Religionen traditionell auf ihnen begründet. Nur haben sich da die jeweiligen etablierten Konfessionen/Religionen mit dem Staat im Laufe der Zeit arrangiert, sind auf einen grundsätzlichen Konsens gekommen. Nur eben in diesen Themen wo sich private Religiösität (oder auch Gesinnung) auf die staatliche Allgemeinheit bzw Öffentlichkeit trifft, kommen die Ungereimtheiten an die Oberfläche. So auch etwa im heiklen Thema passive/aktive Sterbehilfe.
Ganz grundsätzlich : alle freiheitliche, basis-demokratische Systeme setzen voraus, dass sich die institutionelle Religion dem Staat beugt. Die Religionen müssen sich an die Gesetze halten und nicht umgekehrt.
Der Bürger soll das Recht haben sich auch unabhängig irgendwelcher Religiösität im Staat zu "bewegen", soll das Recht haben unbeeinflusst von religiös-institutioneller Gesinnung am politischen Wirken teilzunehmen. Und der Staat soll im Sinne des Gesetzt auch bei der Religion eingreifen können.
Nur gehen die verschiedenen Staaten diesbezüglich verschiedene Wege. Und auch in den freiheitlichsten Systemen handelt es sich stets um "Mittelwege", denn Kompromisslosigkeit ist in diesem Belang nicht durchführbar.
Unter all diesen Gesichtspunkten ist dann das schweizerische MinarettVerbot also doch keine Ausnahme in der heutigen Praxis. Ganz im Gegenteil.
Im Speziellen zur Schweiz kommt natürlich noch die direkte Demokratie zum Zuge. Das Schweizer DemokratieSystem funktioniert auf parallelem Weg. Zum Einen die übliche Parteien-Politik, zum Anderen das Initiativrecht. Der sogenannte "Volkswillen". Die Bürger stimmen direkt über eine Sache ab. Die öffentliche Politik betreibt dann Abstimmungskampf und die Stimmbürger entscheiden an der Urne. So erhalten die individuellen Ansichten mehr Gewicht, als die Empfehlungen der Parteien selber. Da gibt es zahlreiche Variationen. So war es exemplarisch im Vorfeld der Minarett-Initiative der Fall. So gab es auf der rechten Seite des politischen Spektrums solche die die Initiative (vor Allem aus wirtschaftlichen und neutralitätsGründen) ablehnten und im linken (aus frauenrechtlichen und atheistischen Begründungen). Und natürlich auch von "religiös-neutralen" kamen verschiedenste Positionen.
Ich finde, eine Demokratie muss solche grundsätzliche Fragestellungen ertragen und sollte sich nicht in "Gefälligkeitspolitik" üben (Apeasment). Die Bürger sollen über das was sich im öffentlichen Raum abspielt äussern und auch darüber befinden können. Ansonsten hinterfragt sich der Sinn einer Demokratie. Da die Schweiz eine lange Tradition der direkten demokratischen Auseinandersetzung kennt, sind wir es uns auch gewohnt, diesen Einfluss auf die Gestaltung unseres Landes zu nehmen. Dazu gehört auch eine offene Gesprächskultur. Eine politische Kultur in der die Bürger nicht "nur" ihre Protagonisten wählt, sondern eben auch thematisch direkt eingreift (Sachpolitik). Und damit auch Verantwortung übernimmt.
Verantwortung schließt Fehlentscheidungen nicht aus. Ja, und nicht mal Doppelmoral, der sich die schweizer Bürger bewusst sind. Wie zB eine zweite Abstimmung an eben diesem Sonntag dem 29.11.’09 aufzeigte. Von der jedoch kaum mehr irgendwo die Rede ist. Nämlich die abgelehnte Initiative über ein KriegsmaterialAusfuhrVerbot was ja im Prinzip gegen die Neutralität verstößt.
Die Folgen der angenommenen MinarettVerbotInitiative sind noch nicht absehbar. Die grosse Empörung zeigt jedoch auf, wie unselbstverständlich solche thematischen Auseinandersetzungen geworden sind. Die Reaktionen zeigen auf der einen Seite wie groß das Bedürfnis nach "kultureller Selbstbestimmung" ist, auf der anderen Seite wie Religion nach wie vor einer der empfindlichsten Bereiche des menschlichen Lebens ist. Möglicherweise wurde dies stark unterschätzt. Eben, weil öffentliche, staatliche Angelegenheiten der Religion reine Sache der staatlichen Politik war/ist. Da verwundert es natürlich kaum, dass Dinge miteinander verwechselt werden, Missverständnisse entstehen und am Schluss all diejenigen Gehör finden, welche lauthals umher rufen und die Sache für ihre eigenen Interessen und Motivationen auslegen und ausschlachten. Die Vernunft scheint da leider wieder einmal mehr zurückgedrängt, obwohl gerade sie da gefragt wäre! Sowohl auf Seite der Befürworter als auch Ablehnende.