Nun scheint es so zu kommen wie es vor zehn Tagen hierzulande Viele befürchteten.
Einem deutschen muslimischen Missionar ist die Einreise in die Schweiz verweigert worden. In einem Nebenschauplatz provozierte im Kanton Solothurn eine Muslimin die Behörde indem sie sie sich zwecks Identifizierung weigerte ihren Schleier abzunhemen. Sie wurde darauf hin von einer Polizistin „entschleiert“ und konnte somit ohne Augen von Männern identifiziert werden. Ein SP-Politiker sagte darauf, dass in solchen Provokationsfällen auf keine Gesuche mehr eingegangen werden sollte. Situation : die Muslimin kam auf’s Amt weil sie Soziahilfe beantragte.
Einige Protagonisten aus dem Islam provozieren nun den Rechtsstaat Schweiz.
Diese meinen nun tatsächlich, beim Minarett-Verbot handle es sich um eine Hetze gegen den Islam. Dabei vergessen sie das, was ich im unteren Beitrag bereits nannte : nämlich das Einschränkungen des Staates gegenüber der Religion betreffend des öffentlichen Raumes alles andere als etwas Unübliches ist. Dass man hier in der Schweiz im Speziellen stets öffentlich über religiöse Belange spricht.Und überhaupt verkennt er, dass die Schweiz auf eine lange Tradition auf religiöse und kulturelle Konflikte wie auch Konsens zurückblick.
Als problematisch ist die Tatsache zu bezeichnen, das die religiös-kulturell motivierten Kritiker des Minarett-Verbots nicht zwischen Rechtsstaatlichkeit und Meinungsbildung unterscheiden vermögen.
Mögen manche Motivationen und Argumente für das Minarett-Verbot noch so verwerflich sein können, Tatsache ist, dass das Minarett-Verbot in seinem Prinzip die Rechtstaatlichkeit nicht untermauerte, sondern im Gegenteil bekräftigte.
Beinahe sarkastisch mutet es also nun an, das eben solche Kritiker dem genau gleichen Phänomen unterliegen, wie ihre ideologischen Gegner (also die mit den verwerflichen Argumenten). Sie stellen ihre eigene Beweggründe vor allem Anderen und halten alles für Unrecht, was sie nicht bestätigt.
Ebenso wie Religionsfreiheit mit Glaubensfreiheit verwechselt wird (aus rhetorischen Gründen ja ganz praktisch), wird nun „Meinungsfreiheit“ mit Gesinnungsfreiheit verwechselt. Denn wie auch Meinungsfreiheit Grenzen im Öffentlichen Raum erfährt, ist es die Gesinnungsfreiheit welche den privaten Raum meint.
Was ich immer wieder bemängle, scheint sich ebenso zu bewahrheiten : man spricht über den Islam und sämtliche beinhaltende Aspekte, anstatt über Grundlagen zu sprechen. Dies muss man leider beiden Seiten gegenüber scharf kritisieren. Beide Seiten, die nämlich über Werte und Rechte sprechen, ignorieren die Grundlagen solcher Werte und Rechte. Denn beide vergessen : es geht im Kern überhaupt nicht spezifisch um Religion, sondern um Rechtstaatlichkeit!
Die Medien hielten sich zu Beginn nach der Volksabstimmung skeptisch zum Minarett-Verbot. Doch die zunehmenden Provokationen seitens der religiös-kulturell motivierten Gegner des Minarett-Verbots werden nun auch als Solches genannt.
Somit ist das Einreise-Verbot dem Deutschen Pierre Vogel gegenüber mehr als berechtigt. Man ist nicht gewillt, die Debatte noch weiter anheitzen zu lassen. Doch sind diese Kräfte nun auf Konfrontationskurs. Das wird insbesondere einem wie P. Vogel genau diejenigen Gegner einbringen die er möchte um sich dann als Opfer betrachten zu können. Gäbe es einen technischen Weg damit Vogel in der Öffentlichkeit „auftreten“ würde, so täte er langfristig seiner muslimischen Gefolgschaft Schaden an. Denn die Schweiz ist nicht Deutschland. Und Pierre Vogel weiss wohl auch nicht um die Dinge welche die Schweiz der islamischen Welt erweist. Leute wie er – besser gesagt Auftritte von Leuten wie ihm – könnten dem Schaden anrichten.
Wie nun aus den tagesaktuellen Medien zu vernehmen war, fanden sich gegen 600 Leute zur Veranstaltung in Bern ein. Scheinbar velief alles friedlich und der besagte deutsche muslimische Missionar Pierre Vogel kam nicht.